KI-Kennzeichnung? Warum gute Gestaltung auch 2026 menschlich bleibt
KI-Kennzeichnung? Warum gute Gestaltung auch 2026 menschlich bleibt.
Was bedeutet „Human + AI“?
KI kann heute Bilder erzeugen, Hintergründe verändern, Motive erweitern, retuschieren, Texte entwickeln oder komplette Gestaltungsideen visualisieren. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst viel KI einzusetzen, sondern sie dort einzusetzen, wo sie einen echten Mehrwert bietet.
Ein professionelles Ergebnis entsteht deshalb häufig aus einer Kombination:
Idee → Art Direction → echte Assets/Fotografie → KI-Unterstützung → Compositing → Retusche → menschliche Qualitätskontrolle.
So entsteht kein austauschbarer „KI-Look“, sondern eine individuell entwickelte Gestaltung.
Design 2026 ist intelligent, nachhaltig und emotional.
Muss KI-Content gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. Dabei gilt jedoch nicht pauschal: „Alles, was mit KI erstellt wurde, muss sichtbar als KI gekennzeichnet werden.“
Die Regelungen unterscheiden zwischen vollständig synthetisch erzeugten Inhalten, KI-Manipulationen, Deepfakes und der unterstützenden Verwendung von KI bei einer normalen Bearbeitung. Die EU-Kommission nennt beispielsweise ausdrücklich Ausnahmen für bestimmte Formen der Standardbearbeitung.
Für Kunden bedeutet das: Nicht jede KI-Retusche, jedes Compositing oder jede Bildoptimierung macht eine sichtbare Kennzeichnung automatisch erforderlich. Entscheidend ist, was durch KI tatsächlich verändert oder erzeugt wurde und in welchem Kontext der Inhalt veröffentlicht wird.
Besondere Transparenzpflichten bestehen unter anderem bei täuschend echten Deepfakes. Bei bestimmten künstlerischen oder kreativen Werken bestehen wiederum besondere Regeln für die Art der Offenlegung.
